Sperrung eines Kryptowährungsbörsenaccounts, Nichterforderlichkeit eines Rechtshilfeersuchens

Art. 263 Abs. 1 StPO – OG BE, 4.12.2023, BK 23 310

Kryptowährungen sind – im Gegensatz zu herkömmlichen Fiatwährungen – nicht lokal an einem bestimmten Ort, sondern dezentral bzw. ortsunabhängig auf einer Blockchain gespeichert. Hinzu kommt, dass die Kryptowährungsbörse Binance keinen festen Sitz zu haben und nur über das Internet erreichbar zu sein scheint. Vor diesem Hintergrund kann kein Rechtshilfeersuchen an einen anderen Staat gestellt werden, und die Staatsanwaltschaft verletzt das Territorialitätsprinzip nicht, indem sie die Kryptowährungsbörse Binance direkt bzw. ohne vorgängiges Rechtshilfeersuchen anweist, den Account der beschuldigten Person zu sperren (neue Rechtsprechung [E. 3.3 und 3.4]).